Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synap Cascadepoint Kommunikationsberatung GmbH für Beratungsleistungen in Interner Kommunikation und Change-Marketing.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Beratungs- und Begleitungsleistungen der Synap Cascadepoint Kommunikationsberatung GmbH (nachfolgend „Synap Cascadepoint“) gegenüber Unternehmen und Organisationen in Deutschland.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand sind Leistungen der Internen Kommunikation und des Change-Marketings, insbesondere Konzeption, Textarbeit, Briefings, Moderation und Projektbegleitung, wie im jeweiligen Angebot beschrieben.

3. Angebot und Annahme

Angebote sind freibleibend, bis sie schriftlich oder per E-Mail angenommen werden. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der beiderseitigen Bestätigung.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Informationen, Ansprechpersonen und Zugänge zu internen Abstimmungsrunden bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Honorar und Zahlung

Honorare richten sich nach Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisekosten werden gesondert ausgewiesen.

6. Geistiges Eigentum

Unterlagen, die Synap Cascadepoint erstellt, dürfen der Auftraggeber für den internen Gebrauch nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder öffentliche Veröffentlichung bedarf der Zustimmung, soweit nicht anders vereinbart.

7. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen aus dem Projekt vertraulich, auch über das Mandatsende hinaus, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

8. Haftung

Synap Cascadepoint haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das jeweilige Projekt-Honorar, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für garantierte Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektmandate enden mit Leistungserbringung. Dauermandate können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.